Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, auch in zweiter und dritter Instanz.
Scheidungen/ Auflösung eingetragener Partnerschaften
Obsorge
Kontaktrecht
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Eheverträge
Partnerschaftsverträge
Trennungsvereinbarungen
Gewährleistung
Schadenersatz
Nachbarschaftsrecht
Miet- und Wohnrecht
uvm.
streitiges Verfahren in I., II., und III. Instanz
Verfahren über Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt etc.
gegen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden
Einstweilige Verfügungen
Forderungsbetreibung
Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen
exekutionsrechtliche Klagen
Kaufverträge
Mietverträge
Vorsorgevollmachten
uvm.
Testamente
Verlassenschaftsverfahren
Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
Rechtsschutz gegen wettbewerbswidriges Verhalten
Ausgleichsanspruch
Vertragshändlerverträge
Gesellschaftsverträge
Beratung von Familienunternehmen
uvm.
Die Abrechnungsmodalitäten werden im Rahmen eines Erstgespräches festgelegt, in dem die Ziele und rechtlichen Möglichkeiten besprochen werden.
Eine Verrechnung des Honorars ist grundsätzlich nach Stundensatz oder dem Rechtsanwaltstarifgesetz möglich.